Rechtsausschuss

Gerald Meischein (Vorsitzender)

Maximilian Ludwig

Joannis Lepidis

 

§ 4 Einleitung eines Verfahrens

(1) Der Rechtsausschuss wird nur auf schriftlichen Antrag tätig.


(2) Der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens oder auf Entscheidung über das Rechtsmittel ist bei der Geschäftsstelle der NWTU zu Händen des Vorsitzenden des Rechtsausschusses einzureichen. Für jeden Antragsgegner ist eine Abschrift des Antrages beizufügen. ....

Gesamte Rechtsordnung hier

Meldung an den Rechtsausschuss

Kassenprüfer

Claudia Hinterkeuser

Claudia Hinterkeuser

Kassenprüferin
Claudia Hinterkeuser

Robert Schmeling

Robert Schmeling

Kassenprüfer
Robert Schmeling

​​​​​​​Dieter Bransch

​​​​​​​Dieter Bransch

stellv. Kassenprüfer
Dieter Bransch

Good Governance

Jürgen Kraß Kuth

Jürgen Kraß Kuth

Good Governance Beauftragter
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Im Eichenbruch 17
52355 Düren

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Mobil:  0170 2027541

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